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Kosten

Preise für Privatpatienten:

Die Höhe des Honorars richtet sich für Privatversicherte nach der Gebührenordnung für Therapeuten (GebüTH) -> 1,5 bis 1,8-facher Faktor der aktuell gültigen Sätze der gesetzlichen Krankenkassen.

                                                                                 (Stand: 01.10.2024)

Preise für Selbstzahler:

Das Honorar der Behandlungseinheiten richtet sich nach der Komplexität und Schweregrad der zu behandelnden Diagnose.

Je Behandlungseinheit (á 60 Minuten) werden ab dem 01.12.2024 zwischen 90-95 Euro berechnet.

Therapieformen:

  • Krankengymnastik

  • Manuelle Therapie (Maitland-Konzept)

  • Manuelle Lymphdrainage

  • Triggerpunkttherapie

  • Faszientherapie

  • Kiefergelenkstherapie (CMD)

  • Krankengymnastik am Gerät (KGG)

  • Atlas-Occiput-Behandlung

  • Chiropraktische Behandlung

  • Ultraschalltherapie

  • Elektrotherapie

  • Kinesio-Taping

  • Personal Training

Heilpraktiker-Sprechstunden werden nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker abgerechnet (GebüH).

Honorar:

  • Erstgespräch mit ausführlicher Anamnese und Befunderhebung
    Dauer: ca. 60-80 Minuten
    Kosten: 90 Euro

  • Folgetermine
    Dauer: 60 Minuten

    Kosten: 90 Euro

Bitte beachten Sie:

Termine, die Sie nicht wahrnehmen können, müssen mindestens 24 Std. vorher abgesagt werden. Ansonsten wird Ihnen der Betrag in Rechnung gestellt.

Kostenerstattung:

Als Privatpatient oder Selbstzahler schließen Sie direkt einen Behandlungsvertrag mit uns ab.

Die Behandlungskosten tragen Sie selbst und bezahlen diese unabhängig von einer Erstattung der Krankenkasse.

 

Die von uns in Rechnung gestellten Preise sind nach rein betriebswirtschaftlichen Aspekten kalkuliert, um Ihnen die bestmögliche und qualifizierte Therapie bieten zu können. Daher ist unser Bestreben, Ihnen unsere gesamte Kompetenz zur Verfügung zu stellen. In das Versicherungsverhältnis zwischen Ihnen und Ihrer privaten Krankenversicherung-/Zusatzversicherung können wir jedoch nicht eingreifen. Welche Tarife bzw. welches Erstattungsvolumen Sie mit Ihrer privaten Krankenversicherung-/Zusatzversicherung vereinbart haben, ist für uns nicht ersichtlich. Bitte klären Sie vor Behandlungsbeginn dies mit Ihrer  Krankenversicherung.

Durch unsere umfassende Heilpraktikerausbildung und die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung stellen wir nach einer ausführlichen Untersuchung eine Diagnose und rechnen unsere Behandlungen gemäß unserer Honorarsätze direkt mit Ihnen ab. Die Rechnung wird nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) ausgestellt.

Um die persönlichen Kosten zu minimieren, ist es empfehlenswert, im Vorfeld eine Heilpraktikerzusatzversicherung abzuschließen, welche Ihnen die entstandenen Behandlungskosten entsprechend erstattet.

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